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16.04.2022:

Die erste Ausbaustufe der neuen Webseite ist hiermit online. Weitere Phasen werden folgen, da sich aktuell insbesondere das Mieterportal in der Alpha-Testphase befindet. Sobald diesbezüglich Anmeldungen möglich sein werden, wird der Versand der Einladungen automatisch an alle Mieter, die E-Mail-Adressen hinterlegt haben, erfolgen. Verbleibende Vertragspartner ohne diese Kommunikationsvariante werden zeitnah per Post benachrichtigt.

Autor: Peter Linnenkohl

14.04.2022: Die SWM Magdeburg trickst bei der Gasersatzversorgung zum erheblichen Nachteil von Mietern!

Nach eigenen Angaben hat die SWM Magdeburg zum 01.12.2021 einen neuen Gasversorgungstarif eingeführt, den Nichthaushaltstarif. Bemerkenswert dabei ist, dass früher in einen Haushaltstarif eingestufte Verbraucher plötzlich bei der Ersatzversogung in den wucherverdächtigen Neupreisen enden können: Grundpreis 16,5-mal und Arbeitspreis gut doppelt so hoch im Vergleich zur Grund-/Ersatzversorgung Haushalt.

Die SWM erklärt das mir gegenüber damit, dass Grundversorgung und Ersatzversorgung im Haushaltstarif nicht unterschiedlich bepreist werden dürften, im Nichthaushalt die Ersatzversorgung preislich jedoch sehr wohl variabel sei. Somit wird offensichtlich versucht, möglichst viele Ersatzversorgungskunden in den Nichthaushaltstarif zu überführen, um einen wesentlich höheren Gewinn abzuschöpfen. Was natürlich nicht so einfach umzusetzen ist, da die Einstufung als Haushalt klar im EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) definiert ist. Dieses Gesetz existiert seit 2005, mit für diese Einstufung unerheblichen Änderungen bis heute.

Wie macht die SWM das? Ganz einfach, sie unterstellt bei privaten Vermietern wie z.B. mir grundsätzlich gewerbliche Vermietung! Damit ist eine Grundlage eines Haushaltstarifs ausgehebelt und die ersten Vermieter leiten die Kosten ohne/mit Rückfrage an ihre Mieter durch, weil sie selbst damit nicht finanziell und kommunikationstechnisch belastet werden. Und die Mieter wissen ohnehin, dass höhere Kosten auf sie zukommen, sodass sie womöglich nicht einmal diese merkwürdige zusätzliche Erhöhung hinterfragen werden. Ganz zu schweigen davon, es sich möglichst nicht mit dem Vermieter verscherzen zu wollen, indem man unangenehm insistiert. Zudem kämen Nachfragen erst weit im Nachhinein, da sich diese Kosten spät in der Nebenkostenabrechnung der gerade aktuellen Abrechnungsperiode, die zum jetzigen Zeitpunkt im Durchschnitt etwa ein Jahr später abgerechnet wird, offenbarten. Diese Kleinigkeit zeigt in der Detailiertheit die Präzision der Abzocke, denn nach einer solchen Zeit hat der Vermieter alle Fristen zum Einspruch der SWM gegenüber längst verstreichen lassen.

Der Clou jedoch ist noch ein anderer! Mir gegenüber hat die SWM 2019, als mein damaliger Energieversorger insolvent wurde, die Ersatzversorgung übernommen und mich - bei existentem EnWG - als Haushaltskunden eingestuft! Heute wird das damit gerechtfertigt, es sei nicht praktikabel gewesen, mich korrekt (im Sinne der heutigen Interessen der SWM) einzustufen. Ebenso sei das nicht notwendig gewesen, da es nur einen Tarif gegeben habe.

Man kann damit festhalten, dass die SWM meint, Recht nicht umsetzen zu müssen, sondern die Möglichkeit sieht, eine rechtlich festgelegte Definition zu unterminieren, weil es einfach nicht notwendig sei, ihn korrekt zu verwenden. Damals hätte für einen tatsächlichen Nichthaushalt (nicht meiner) einfach eine korrekte Bezeichnung Nichthaushalt verwendet werden müssen. Fertig. Wurde es nicht, weil zu diesem Zeitpunkt noch niemandem die Idee zu dieser aktuell generell modernen Abzocke bei der Energieversorgung gekommen war. Einfach alles mal nach Gusto.

Somit basierte die Entscheidung, nach Ablaufen meines externen Energieliefervertrags im Januar 2022 in die Grund- bzw. Ersatzversorgung der SWM freiwillig zurückzufallen, auf der juristisch eindeutigen Einstufung aus dem Jahr 2019, da sich seither keine rechtlichen Veränderungen ergeben hatten. Die marktwirtschaftliche Transparenz ist eine der höchsten Pflichten des Energieversorgers. Das heißt, Preise, Tarife müssen unzweifelhaft und nachvollziehbar dargestellt sein. Es ist dabei keinesfalls transparent, Schlüsseleigenschaften von Leistungen willkürlich zu ändern. Selbst wenn ein Vermieter im Zweifelsfall Nichthaushaltskunde wäre, was ich immer noch nicht bin, vorher als Haushaltskunde eingestuft worden wäre, seine Entscheidung auf dieser Basis im Preisvergleich für die Grund-/Ersatzversorgung getroffen hätte, könnte nicht der Tarif von heute auf morgen umettikettiert werden.

Allein diese Umstände, sieht man sich einmal den ersten Paragraphen des EnWG an, führen selbigen ad absurdum. Ich zitiere Teile ohne Kommentar ausschließlich mittels Unterstreichung durch die SWM verhöhnter Gesetzesziele bzw. -inhalte:

§1 Abs. 1 EnWG: Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche [...] Versorgung [...].

§1 Abs. 2 EnWG: Die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung [...].

Weitere Beispiele erspare ich mir an dieser Stelle.

Und dann kommt eben noch hinzu, dass ich tatsächlich privater Vermieter bin und für meine Mieter eintrete. Diese ganze Geschichte zieht sich seit Ende Januar 2022 hin und geht Anfang nächster Woche in die Schlichtung. Verzögerungstaktiken, Ausreden, immer andere Vorwürfe, jedoch ein einziges Ziel.

Ich habe bei der SWM vor einer Woche angefragt, ob ich die gesamte Korrespondenz vollumfänglich veröffentlichen dürfe. Sollte mir das gestattet werden, und das sollte ja kein Problem sein, da die SWM vorgibt, uneingeschränkt im Recht zu sein, so werde ich die Kommunikation hier in einem Kanal komplett online stellen, sodass sich ein jeder ein Bild davon machen kann. So muss es vorerst ein kurzes Essay bleiben, das ich jedoch jederzeit mit Unterlagen belegen kann!

Autor: Peter Linnenkohl